Pressemitteilung

Nachhaltige Reform der Landwirtschaft ist unumgänglich

Kritik an der Ampel ungerechtfertigt. Gesellschaftlicher Diskurs für eine nachhaltig ausgerichtete Reform notwendig. Bundesrechnungshof hat schon vor einem Jahr die Rücknahme von Vergünstigungen gefordert

Die Landwirtschaft kämpft derzeit unübersehbar und lautstark um den Erhalt der bisherigen Förderungen. Eine davon ist die Ermäßigung auf die Kfz-Steuer, deren Beibehaltung ihr nun die unter Druck geratene Ampel-Regierung in Aussicht gestellt hat. Die Kritik an der Ampel reißt dennoch nicht ab, bis hin zur Forderung aus den Reihen der Bauern und der Opposition nach einer Auflösung der Regierung: „Die Ampel muss weg“ ist zum gängigen Slogan gegen alle Unzufriedenheiten geworden.

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen weist nun daraufhin, dass eine Streichung der Kfz-Steuerermäßigung keine Erfindung der Ampel ist. Vielmehr wurde im Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages unter Zustimmung aller Abgeordneten aus CDU, CSU und AFD am 15.12.2023 ein entsprechender Beschluss gefasst: Unter der Überschrift „Überholte Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer – Bund verzichtet auf mehr als 1 Milliarde Euro Steuereinnahmen“ wird das Bundesministerium der Finanzen darin aufgefordert, „einen Formulierungsvorschlag zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu unterbreiten, in dem die Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben wird“.

Auch der Bundesrechnungshof hat laut Recherchen des Bayerischen Rundfunks bereits im Januar 2023 von Bundesfinanzminister Lindner eine Reform der Steuervorteile für landwirtschaftliche Fahrzeuge gefordert – „ohne weitere Verzögerungen“. Die Steuervorteile für die Landwirtschaft seien „nicht mehr zeitgemäß“, so der Rechnungshof. Die Rechnungsprüfer verweisen darauf, dass die Ausnahmen für die Landwirtschaft auf das erste Kraftfahrzeugsteuergesetz aus dem Jahr 1922 zurückgehen. Damals sei das Ziel gewesen, durch die Steuerbefreiung die Landwirtschaft zu motorisieren. Da dieses Ziel mittlerweile erreicht sei, kann die Förderung nach Aussage des Bundesrechnungshofes gestrichen werden.

Für die Kreistagsfraktion der Grünen steht somit fest, dass die Kritik der Bauern bei den derzeitigen Protesten nicht allein an die Ampelregierung zu adressieren ist. Vielmehr müsste sie sich auch an die Oppositionsparteien aus CDU/CSU und AFD richten, deren Abgeordnete die ursprünglichen Pläne nach Streichung der Steuervergünstigung einstimmig mitgetragen haben. Es sei deshalb mehr als verwunderlich, wenn CDU/CSU nun nichts mehr von ihren eigenen Beschlüssen wissen wollen und stattdessen die Proteste mit Forderungen nach einer Auflösung der Ampel befeuern. Es gelte, sich ehrlich zu machen und den Landwirten und Landwirtinnen zu erklären, dass Gesetze, die auf die Zeit vor über hundert Jahren zurückgehen, nicht mehr zeitgemäß sind.

Notwendig, zukunftsweisender und nachhaltiger wäre es nach Ansicht der Kreisfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einen gesellschaftlichen Diskurs zur Weiterentwicklung der jahrzehntelangen uninspirierten Landwirtschaftspolitik in EU, Bund und Bayern einzusteigen. Ziel müsse es sein, über eine nachhaltig ausgerichtete Reform die Existenz einer wirklich bäuerlichen Landwirtschaft zu sichern. Angemessene Preise für ihre erzeugten Lebensmittel, eine aufwandsgerechte Honorierung ihrer Leistungen für Artenvielfalt, Landschafts- und Gewässerschutz und im Rahmen der regenerativen Energieerzeugung zeigen den Landwirtinnen und Landwirten mehr gesellschaftliche Wertschätzung als eine bloße Alimentierung des Agrardiesels. Die rasche Einführung einer Tierwohlabgabe könnte hierbei ein erster wichtiger Baustein sein.